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Bundesrat fällt zukunftsweisenden Entscheid:

M. Irsch (IPS Irsch AG), P. Kuster (IPS Irsch AG), Hansjörg Kley (Consultant IPS Irsch AG), E. Brück (PMD GmbH), Roland Althaus (G&A IP AG)

Die IPS Irsch Group begrüsst hocherfreut die Entscheidung des Bundesrats vom 18. August 2021, das ungeprüfte Schweizer Patent nicht anzutasten und dem ungeprüften Patent als fakultative Alternative neu ein vollgeprüftes Schweizer Patent zur Seite zu stellen. Damit sollen nach dem Willen des Bundesrats die von der IPS Irsch im Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagenen Massnahmen (Änderung PatG: Innovation oder Rückschritt?) zur Modernisierung des Schweizer Patentgesetzes in allen wesentlichen Punkten umgesetzt werden:

  • Das bisherige Patentanmeldeverfahren soll neu durch eine obligatorische Recherche ergänzt werden.
  • Es soll zusätzlich zur bisherigen Prüfung eine fakultative erweiterte Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit eingeführt werden.
  • Auf die Einführung eines Gebrauchsmusters soll verzichtet werden, weil weiterhin auch die aktuelle Variante des Schweizer Patents gemäss PatG zur Verfügung stehen soll.

Damit stellt sich der Bundesrat klar auf die Seite der Startups und KMU, die das Rückgrat der erfolgreichen Schweizer Wirtschaft bilden. Und der Bundesrat steht damit auch zum Versprechen der Politik, die im Jahre 2019 nach der Ablehnung der Steuervorlage USR III im Rahmen der Neuauflage (STAF) dem Stimmbürger versprochen hatte, dass mit dem bisherigen Schweizer Patent den einheimischen KMU ein kostengünstiger und attraktiver Zugang zur neu geschaffenen Patentbox eröffnet werde, was u.a. wesentlich zur Akzeptanz der umstrittenen Vorlage geführt haben mag.

Die Einführung eines Gebrauchsmusters mit seinen massiv eingeschränkten Schutzmöglichkeiten und im Vergleich zum Patent verkürzter Laufzeit ist nun hoffentlich endgültig vom Tisch. Dem ist keine Träne nachzuweinen.

Der Bundesrat ist damit den teilweise «sehr tendenziösen» Stellungnahmen von gewissen Wirtschafts- und leider teilweise auch von verschiedenen Patentanwaltsverbänden nicht gefolgt. Stattdessen soll es im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage substanzielle Verbesserungen geben wie:

  • eine obligatorische Recherche zu jeder Patentanmeldung. Dabei ist insbesondere mit Blick auf Einzelerfinder, Startups und KMU darauf zu achten, dass die Recherchengebühr für eine CH-Anmeldung moderat im dreistelligen Bereich ausgestaltet wird, da ansonsten eine CH-Patentanmeldung gegenüber einer EP-Anmeldung an Attraktivität verliert.
  • die Einführung der freiwilligen Prüfung einer Patentanmeldung;
  • ein Rechtsmittelweg mit auf Patentsachen spezialisiertem Gericht;
  • die Abschaffung des in der Vergangenheit nicht benutzten Einspruchs-verfahrens.

Nach Auffassung der IPS Irsch Group hat der Bundesrat damit einen bemerkenswerten Entscheid gefasst, der nicht nur insbesondere unseren innovativen KMU und Startups den Rücken stärkt, sondern das Vertrauen in die Versprechen der Politik insgesamt stärkt und damit auch ein Stück weit zur Überwindung des aktuell zu beobachtenden Misstrauens gegenüber staatlichem Handeln beiträgt.